ZUCHT-BELEGSTELLEN

Belegstellen

A- und B-Belegstellen

Belegstellen dienen der kontrollierten Anpaarung jungfräulicher Königinnen. Sie sind ein wichtiges Element züchterischer Tätigkeit. Belegstationen werden als Linien- oder Rasse-Belegstellen geführt. Verantwortlich für den jeweiligen Betrieb ist ein Belegstellenleiter. Ausgelesene Vatervölker (Drohnenvölker) stellen einen kontrollierten und hohen Begattungserfolg sicher. Die Auffuhr von Begattungseinheiten ist kostenpflichtig. Eine Belegstellenordnung regelt die lokalen Auffuhrbestimmungen.

Die Schweizerische Carnicaimker-Vereinigung (SCVI) betreibt A-Belegstellen sowie 18 B-Belegstellen.

 

A-Belegstellen

A-Belegstellen - sog. Linien-Belegstationen - dienen der sicheren Begattung von Königinnen der Herdebuchzucht. Sie werden vom Bund unterstützt, wenn je Drohnenvolk mindestens 20 und maximal 100 Jungköniginnen aufgeführt werden und die Mutter / Mütter aller Drohnenvölker, Königinnen der Herdebuchklasse A, Av oder B sind. Über Ausnahmen bei der Abstammung der Drohnenvölker entscheidet die Zuchtkommission apisuisse.


B-Belegstellen

B-Belegstellen - sog. Rasse-Belegstationen - dienen der Erzeugung vitaler Gebrauchsköniginnen. Sie werden vom Bund unterstützt, wenn insgesamt mindestens 100 Jungköniginnen aufgeführt werden und die Mutter / Mütter aller Drohnenvölker Königinnen der Herdebuchklassen A, Av oder B sind. Über Ausnahmen bei der Abstammung der Drohnenvölker entscheidet die Zuchtkommission apisuisse.

 

 

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